Bekanntmachungen
Ankündigung-Vorarbeiten-Baugrunduntersuchungen.pdfMüllabfuhrkalender-2021-1.pdf
Informationen zur Corona-Krise!
Konkretisierungen-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.pdfBeschlüsse-des-Bayerischen-Ministerrats-vom-14.-Dezember-2020.pdf
Hilfe-für-die-von-den-Schließungen-betroffenen-Unternehmen.pdf
Harter-Lockdown-–-weitere-Betriebsuntersagungen-ab-16-Dezember.pdf
Durchsichtige Kunststoff-Masken nicht mehr zulässig
Das bayerische Gesundheitsministerium hat jetzt leider seine Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen geändert. Künftig sind in Bayern nur noch textile Masken zulässig. Das ist eine weitere Kehrtwende, da die Plastik-Masken bisher zugelassen waren, auch unsere Servicegesellschaft hat diese Masken vertrieben. Sollten Ihre Mitarbeiter diese Masken weiter nutzen, dann weisen Sie diese bitte auf die neuen Anforderungen hin. Kunden sind selbstverantwortlich für ihren Maskeneinsatz, Sie müssen aber sichtbar auf die Maskenpflicht hinweisen, zum Beispiel mit einem Plakat an der Tür.
Gerne füge ich Ihnen nochmals unsere BDS Plakate an:
10.-Bayerische-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.pdf
Anpassung-und-Verlängerung-der-Einreise-Quarantäneverordnung-.pdf
Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe in Bayern
der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sondersitzung beschlossen, den Staatsminister des Inneren, für Sport und Integration zu bitten, dass mit Wirkung vom 09. Dezember 2020, 00:00 Uhr erneut gemäß Art. 4 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie das Vorliegen einer Katastrophe in ganz Bayern festgestellt wird. Dies wird voraussichtlich morgen, 08. Dezember 2020 im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgemacht. Mit der Feststellung des Vorliegens der Katastrophe in ganz Bayern ist diese in allen Landkreisen und kreisfreien Städten festgestellt. Ziel ist eine koordinierte einheitliche Vorgehensweise der Katastrophenschutzbehörden in Bayern.Die Einsatzfähigkeit der Führungsgruppe Katastrophenschutz ist daher in ganz Bayern herzustellen. Die Feststellung des Katastrophenfalls berührt die bereits im Gesundheitsbereich auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes veranlassten Maßnahmen nicht. Insbesondere ändert sich für diese Maßnahmen durch die Feststellung des K-Falls die Kostenregelungen nicht. Diese Maßnahmen sind nicht nach Art. 12 BayKSG zuwendungsfähig.
Bayern-ruft-Katastrophenfall-aus.pdf
RKI-Ausweisung-weiterer-internationaler-Risikogebiete-1.pdf
Allgemeinverfügung-vom-04.12.2020.pdf
Aktualisierung-Verlängerung-der-Einreise-Quarantäneverordnung.pdf
Warnhinweis-Betrugsversuch-mit-Weihnachtsbonus-der-EU.pdf
Corona-Maßnahmen-von-Bund-und-Ländern-für-den-Schulbereich.pdf
Beschlüsse-des-Bayerischen-Ministerrats-vom-26.11.20.pdf
Beschlüsse-der-Ministerpräsidentenkonferenz.pdf
Novemberhilfe-kann-jetzt-beantragt-werden.pdf
Bayerischer-Verwaltungsgerichtshof-hebt-wöchentliche-Testpflicht-für-Grenzgänger-auf.pdf
Vereinfachte-Stundung-von-Sozialversicherungsbeiträgen-für-November-2020.pdf
Neustarthilfe-–-Unterstützung-für-Soloselbstständige.pdf
Novemberhilfe.pdf
Nutzung-von-Sportstätten-in-Gebäuden-generell-untersagt.pdf
Lockdownhilfen-für-geschlossene-Betriebe-in-Bayern.pdf
Neue-Einreise-Quarantäneverordnung.pdf
Ausweisung-weiterer-internationaler-Risikogebiete.pdf
Welche-Betriebe-müssen-im-November-2020-schließen.pdf
Achte-Bayerische-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.pdf
Pressemitteilung-Ab-Montag-neue-Regelungen.pdf
Neue-Risikogebiete-Update-Einreise-Quarantäne-Verordnung.pdf
Bayerische-Beschlüsse-zur-Umsetzung-der-Corona-Maßnahmen.pdf
Beschlüsse-der-Ministerpräsidentenkonferenz-28.10.20.pdf
Faktischer-Lockdown-für-Landkreis-Rottal.pdf
Rathaus-wird-geschlossen.pdf
Beschränkungen-ab-einem-regionalen-Inzidenzwert-über-100-ab-dem-23.pdf
Corona-Überbrückungshilfe-II.pdf
Wöchentliche-Testpflicht-für-Pendler.pdf
Corona-Ampel-für-Bayern.pdf
Bürger-Hotline des Landkreises
Aufgrund der aktuellen Fallzahlen wurde die Bürger Hotline des Landkreises ab heute 9:00 Uhr wieder freigeschaltet.
Die Welthungerhilfe hat einen Corona-Comic in 20 Sprachen veröffentlicht. Infos unter: https://www.welthungerhilfe.org/coronavirus-comic/
Bitte beachten Sie, dass am 22.10. und 29.10. keine Beratung der Flüchtlings- und Integrationsberatungsstelle des Landkreises Rottal-Inn im Rathaus Triftern stattfindet.
Vorübergehende-Absenkung-der-Umsatzsteuer.docx.pdf
Unterstützung-für-Ehrenamtliche.pdf
Steuer-u.-abgabenfreie-Sonderzahlungen-für-Beschäftigte.pdf
Soforthilfe-für-soloselbständige-Künstler.pdf
Notwendige-Arbeiten-Vereine.pdf
Aufrechterhaltung-der-Handlungsfähigkeit-von-Vereinen.pdf
Senioreninformationen-Info-Brief.pdf
Soforthilfe-Schnellkredit.pdf
Kredit-für-Kleinstunternehmen.pdf
Handzettel-Sorgentelefon.pdf
Ansprechpartner, Hilfeeinrichtungen
Der Kreisjugendring Rottal-Inn hat auf seiner Homepage Listen für Ansprechpartner und mögliche Informationsquellen während der Corona Krise veröffentlicht www.kjr-rottal-inn.de
Hier findet man neben dem Bürgertelefon, dem Jugendamt und dem Sorgentelefon auch die Erziehungsberatungsstelle im Landkreis sowie weitere derzeit evtl. wichtige Telefonnummern.
Ebenfalls auf der Homepage befindet sich eine zweite Liste, die Auskunft über mögliche Einkaufshilfen vor Ort in den einzelnen Gemeinden des Landkreises gibt.
Initiative „Unser Soziales Bayern“
Um vor allem älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen die Unterstützung in ihrem zu Hause zu bieten, die sie durch die Einschränkungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus benötigen, arbeiten der Freistaat Bayern, die Kommunen sowie haupt- und ehrenamtlich Engagierte in den Organisationen und Verbänden vor Ort eng zusammen.
Hierzu hat das Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales“ gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden in Bayern die Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ auf den Weg gebracht.
Mit dem beiliegenden Appell zur Unterstützung wendet sich das Ministerium an Gemeinden und Bürger.
Anlage-Initiative-Unser-Soziales-Bayern.pdf
Corona-Soforthilfe.pdf
Positivliste.pdf
Aktualisierung-Finanzhilfen-und-Maßnahmen.pdf
Soforthilfe-für-Kleinstunternehmen.pdf
Information-des-Bundes-der-Selbständigen.pdf
Hilfe durch Freiwilligenagentur
Die Freiwilligenagentur pack ma´s betreibt ab sofort eine Online-Plattform zur Koordinierung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten im Landkreis Rottal-Inn.
Die Registrierung von Helfern und Hilfesuchenden ist unter www.pack-mas.bayern möglich.
Ein deutlicher Vorteil dieser Datenbank ist neben einer strukturierten Hilfe-Koordination auch die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise alle Helfer auf kürzestem Wege mit entsprechenden Informationen versorgen zu können.
Alle Helfer werden sensibilisiert, nur kontaktlose Hilfe zu leisten und nicht in die Häuser und Wohnungen zu gehen. Eine Kinderbetreuung wird nicht koordiniert.
Die Freiwilligenagentur kooperiert auch gerne mit allen örtlichen Initiativen, welche in gewohnter Art und Weise weiterarbeiten können.
Eine Registrierung in der Datenbank wäre vorteilhaft, um Hilfe zentral koordinieren zu können.
Die Freiwilligenagentur ist erreichbar über die Internetseite www.pack-mas.bayern, per E-Mail an info@pack-mas.bayern oder telefonisch unter 08723/20-2522.
Kreditprogramme für Unternehmen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die einzelnen Darlehensprogramme für „Corona-Hilfsprogramme“ veröffentlicht.
Sie finden diese Informationen in der Anlage.
Die Anträge selbst müssen über die Hausbank bearbeitet und gestellt werden.
KfW-Info_Multiplikatoren_-19_03_2020.pdfAnlage-KfW-Info_Multiplikatoren_19_03_2020.pdf
Hotline für Unternehmen
Für Unternehmen wurde vom Bayerischen Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet. Diese ist von Mo. – Do.: von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Fr. von 7.30 bis 16 Uhr besetzt. Die Rufnummer lautet: 089 2162-2101.
Wenn Unternehmer Fragen haben, ob die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auch für ihren Betrieb gilt, kann diese Hotline in Anspruch genommen werden.
Neben der Hotline können auch die Dachverbände (IHK, HWK, etc.) Auskünfte erteilen.
Hingegen kann das Landratsamt Rottal-Inn keine Auskunft erteilen, ob für gewisse Gewerbebetriebe die Regelungen der Allgemeinverfügung gelten oder nicht.
Unternehmen, die eine Ausnahme nach der Allgemeinverfügung beantragen wollen, können sich beim Landratsamt Rottal-Inn, Gewerberecht (Tel. 08561/20-161,-151 o. -159) anmelden.
Mirkozensus 2020
Bekanntmachung-zur-Festsetzung-und-Erhebung-der-Grundsteuer-für-das-Jahr-2020.pdf
Bekanntmachung-Bewertungsstelle-ALS-27.09.2019.pdf
Ermittlung der Grundstücksrichtwerte
Ermittlung-der-Grundstücksrichtwerte.pdf
Hochwasserschutz
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (Initiative Hochwasser.Info.Bayern) bietet einen Themendienst für kommunale Veröffentlichungen an. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Hochwasservorsorge regelmäßig informiert werden.
Die vom Landesamt ausgearbeiteten Thementexte können auf dem Infoportal https://www.hochwasserinfo.bayern.de/aktiv_werden/kommunen/themendienst/index.htm
direkt heruntergeladen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.hochwasserinfo.bayern.de
Für Ihre Fragen zum Thema Hochwasser steht auch das Bayerische Landesamt für Umwelt, Bürgermeister – Ulrich – Straße 160, 86179 Augsburg, Telefon: 0821 9071 – 0, zur Verfügung.
Themendienst_Kommunen_Hochwasserwarnungen.pdfBaugebiet „Mittertaubenbach III“
- Bekanntmachung-Bebauungsplan-Mittertaubenbach-III.-von-5.4.19.pdf
- Bekanntmachung-Bebauungsplan-Mittertaubenbach-III.pdf
- Begründung.pdf
- Planentwurf-1.pdf
- textl.-Festsetzungen.pdf